Häufige Fragen und Antworten zu unserer Energieberatung

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Bei einem Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) handelt es sich um ein Beratungsangebot, das Gebäudeeigentümern zeigt, wie sie ihre Immobilie energetisch sanieren können. Das Ziel ist es, den energetischen Zustand zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Der iSFP ist in der Regel als Bericht strukturiert:
Ist-Zustand: Hier wird der aktuelle energetische Zustand erfasst. Informationen über Gebäudehülle, Fenster, Heizungsanlage und andere Komponenten.
Sanierungsempfehlungen: Basierend auf dem Ist-Zustand gibt es konkrete Empfehlungen für energetische Maßnahmen. Diese können in Etappen umgesetzt werden.
Wirtschaftlichkeit: Für jede Maßnahme gibt es Informationen zur Wirtschaftlichkeit. Das beinhaltet Kosten, Energieeinsparungen und Amortisationszeit.
Fördermöglichkeiten: Es werden auch Informationen zu Förderprogrammen gegeben, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Der individuelle Sanierungsfahrplan bietet eine klare Übersicht über energetische Schwachstellen und zeigt den Eigentümern einen planbaren Weg zur energetischen Optimierung. Es handelt sich um eine vertiefende Beratung, die über einfache Energieberatung hinausgeht.

Was ist Energieberatung?

Eine Energieberatung für Wohngebäude ist ein Dienstleistungsangebot, bei dem ein spezialisierter Energieberater oder eine Energieberaterin den energetischen Zustand eines Wohngebäudes analysiert und Empfehlungen für mögliche Sanierungsmaßnahmen gibt. Ziel einer solchen Beratung ist es, das Energiesparpotenzial des Gebäudes zu identifizieren und den Eigentümern oder Bewohnern Wege aufzuzeigen, wie sie den Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen können.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für einen iSFP?

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dient dazu, den Eigentümern von Wohngebäuden einen schrittweisen und systematischen Ansatz zur energetischen Sanierung zu bieten. Dazu wird die Beratung durch die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert. 

Die Höhe der Förderung für den Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens 650 Euro.
  • Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten wird ebenfalls 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gefördert, wobei der maximale Betrag bei 850 Euro liegt.
  • Zusätzlich gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine einmalige Förderung von 250 Euro, sofern die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung erläutert werden.
Wer darf den iSFP ausstellen?

Die Erstellung des iSFP erfordert fundierte Kenntnisse im Bereich der Energieberatung und -effizienz. Daher ist die Erstellung zugelassenen Fachleuten vorbehalten, die bestimmte Qualifikationen und Anforderungen erfüllen. Zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ tätig werden dürfen, sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste“ der dena gelistet.

Welchen Vorteil habe ich als Bauherr von einem iSFP?
Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Bauherren eine ganze Reihe von Vorteilen:
  • Klare Orientierung: Der iSFP bietet eine strukturierte Übersicht über den energetischen Zustand des Gebäudes und schlägt einen schrittweisen Plan für Sanierungsmaßnahmen vor. Dies gibt dem Bauherrn eine klare Richtung für die energetische Modernisierung des Gebäudes.
  • Wirtschaftlichkeit: Der Sanierungsfahrplan enthält nicht nur technische Empfehlungen, sondern berücksichtigt auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. So kann der Bauherr Kosten und Nutzen besser abwägen.
  • Mögliche Förderungen: Der iSFP informiert über mögliche Förderprogramme und finanzielle Anreize, die bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen genutzt werden können. Dies kann die Investitionskosten deutlich reduzieren.
  • Steigerung des Immobilienwerts: Eine energetische Sanierung kann den Wert einer Immobilie erhöhen und macht sie für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiver.
  • Energieeinsparung: Durch die Umsetzung der im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen kann der Energieverbrauch des Gebäudes gesenkt werden, was langfristig zu Kosteneinsparungen führt.
  • Verbesserung des Wohnkomforts: Eine energetische Sanierung kann zu einem verbesserten Raumklima, geringeren Zugerscheinungen und besserer Lärmisolierung führen.
  • Klimaschutz: Eine effizientere Nutzung von Energie trägt zur Reduzierung von CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz bei.
  • Unabhängige Beratung: Ein iSFP wird von qualifizierten Energieberatern erstellt, die unabhängig beraten und keine bestimmten Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Dies gibt dem Bauherrn Sicherheit in Bezug auf die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Wie läuft die Erstellung eines iSFP bei Sofort-Energieberater ab?

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes starten wir mit einem kostenfreien, digitalen Beratungstermin. Sie erzählen uns von Ihrer Immobilie (halten Sie dafür vorhandene Unterlagen bereit), Ihrem allgemeinen Bauvorhaben und können offenen Fragen stellen. Im Anschluss unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Erstellung des iSFP und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin. Nach Besichtigung und Analyse Ihres Gebäudes berechnen unsere Energie-Effizienz-Experten Sanierungsmöglichkeiten und potenzielle Energieersparnisse inklusive der entsprechenden Förderungen. Die Ergebnisse erhalten Sie in einem erneuten Video-Call oder bei einer Präsentation in unserem Leipziger Büro. 

Was kostet die Erstellung eines iSFP?

Die Kosten für ein iSFP für Sie ergeben sich abzüglich der staatlichen Förderungssumme.

  • Einfamilienhaus bis 2 Wohneinheiten 350€ inkl. MwSt. (1.650€ inkl. MwSt, abzüglich 1.300€ Förderung)
  • Mehrfamilienhaus ab 3 bis 15 Wohneinheiten 550€ inkl. MwSt. (2.250€ inkl. MwSt., abzüglich 1.700€ Förderung)
  • Vorstellung in der WEG 95€ inkl. MwSt. (595€, abzüglich 500€ Förderung)
Checkliste für iSFP

Vorhandene Unterlagen bereithalten: 

  • Grundrisse, Bauzeichnungen, 
  • Energieausweis
  • bisherige Heizkostenabrechnungen 
  • Fotos zum Objekt
  • andere relevante Dokumente (Informationen zu bisherigen Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen)
Was ist ein Energieausweis? 

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes und ist in vielen Ländern, einschließlich in der Europäischen Union und damit Deutschland, gesetzlich vorgeschrieben. Es wird dabei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. 

Verbrauchs-Energieausweis:

  • Basierend auf Verbrauchsdaten der letzten Jahre
  • Geeignet für wenig veränderte Gebäude, spiegelt Nutzerverhalten wider
  • Weniger genaue Informationen zu baulicher Substanz und technischer Ausstattung im Vergleich zum Bedarfsausweis

Bedarfs-Energieausweis:

  • Detaillierte Analyse des energetischen Zustands eines Gebäudes
  • Fundierte Grundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Wertvolle Informationsquelle für Eigentümer und Interessenten zum energetischen Zustand
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befasst sich mit der energetischen Qualität sowie der Nutzung erneuerbarer Energien von Gebäuden. Sowohl im Neubau als auch im Altbau werden entsprechende Regelungen definiert. 

Welchen Energieausweis benötige ich?

Ein Bedarfsausweis kann für jede Immobilie ausgestellt werden. Die Ausstellung des Verbrauchsausweises ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: 

Wann besteht keine Verpflichtung für einen Energieausweis?

Obwohl der Energieausweis in vielen Fällen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes vorgeschrieben ist, gibt es bestimmte Ausnahmen und Szenarien, in denen in Deutschland keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht. Hier sind einige Beispiele:

Denkmalgeschützte Gebäude

  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind in der Regel von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit, sofern die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz den Denkmalschutz beeinträchtigen würden.

Kleine Gebäude

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind häufig von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Spezielle Gebäudetypen

  • Nicht beheizte oder gekühlte Gebäude, wie zum Beispiel einige landwirtschaftlich genutzte Gebäude, können ebenfalls ausgenommen sein.
  • Bestimmte temporäre Gebäude, wie Baustellenbüros, können unter Umständen von der Energieausweispflicht befreit sein.

Neubauten mit Baugenehmigung vor einem bestimmten Datum

  • In manchen Fällen können Neubauten, für die die Baugenehmigung vor einem bestimmten Stichtag erteilt wurde, von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen sein. Der Stichtag ist abhängig von den spezifischen gesetzlichen Regelungen.

Vermietung und Verkauf durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • In bestimmten Fällen, wenn Gebäude von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. dem Staat oder Kommunen) verkauft oder vermietet werden, kann die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises entfallen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Regelungen zur Energieausweispflicht länderspezifisch sind und es Unterschiede geben kann. Im deutschen Kontext sind die obigen Punkte gängige Ausnahmen, jedoch sollte im Einzelfall immer eine genaue Prüfung stattfinden oder rechtlicher Rat eingeholt werden, um sicherzustellen, dass die spezifischen Anforderungen korrekt interpretiert und angewendet werden.

Was sind Modernisierungsempfehlungen?

In einem Energieausweis können Modernisierungsempfehlungen enthalten sein, die darauf abzielen, den energetischen Standard eines Gebäudes zu verbessern. Diese Empfehlungen sind oftmals Bestandteil eines Energieausweises, um den Gebäudeeigentümern oder -verwaltern Wege aufzuzeigen, wie die Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert werden kann. 

Hierbei handelt es sich um allgemeine Vorschläge. Für eine umfangreiche und zielgerichtete Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt sich die Durchführung eines iSFP!

Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten?

Gemischt genutzte Gebäude, also Gebäude, die sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen enthalten, stellen in der energetischen Bewertung und bezüglich der Erstellung von Energieausweisen eine besondere Herausforderung dar. Wohn- und Nichtwohngebäude haben oft unterschiedliche energetische Anforderungen und Normen, die sie erfüllen müssen.
Daher kann es erforderlich sein zwei getrennte Energieausweise auszustellen.

Wie funktioniert der Bestellprozess eines Energieausweises bei sofort-energieberaten.de?

In wenigen Schritten kommen Sie zu Ihrem Energieausweis: 

  • Datenerfassung über unseren Fragebogen für Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise
  • Überprüfung der übermittelten Daten durch unsere Experten
  • Zusendung eines Vorschau-Energieausweises und der Rechnung per Mail
  • Sie überprüfen die Vorschau und senden uns eine Bestätigung oder Anmerkungen
  • Erstellung des Energieausweises nach Freigabe
  • Zustellung des rechtsgültigen und registrierten Energieausweises per Mail, nach Zahlungseingang
  • bei Bedarf: postalische Zusendung des Energieausweises gegen Aufpreis
Wie läuft die Ausstellung eines Energieausweises ab?

Verbrauchsausweis

Beauftragung der Sofort-Energieberater: Der Gebäudeeigentümer beauftragt Sofort-Energieberater als qualifizierten Energieberater mit der Erstellung des Bedarfs-Energieausweises.
Verbrauchsdaten sammeln: Der Gebäudeeigentümer stellt die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre zur Verfügung, aus Heizkostenabrechnungen oder Aufzeichnungen des Energieversorgers.
Berücksichtigung von Gebäude- und Nutzerdaten: Zusätzlich zu den Verbrauchsdaten können Informationen zur Gebäudenutzung, Bewohneranzahl und beheizten Fläche relevant sein, um den Verbrauch zu bewerten und zu normalisieren.
Berechnung und Klassifizierung: Die Experten von Sofort-Energieberater berechnen den Energieverbrauchskennwert, der den Verbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr angibt. Das Gebäude wird entsprechend in eine Energieeffizienzklasse eingeordnet.
Ausstellung des Energieausweises: Der Verbrauchs-Energieausweis wird erstellt, enthält den berechneten Energieverbrauchskennwert und die Energieeffizienzklasse. Die Kenndaten werden ans DIBt übermittelt und der Ausweis mit einer individuellen Registriernummer versehen. Optional können auch energetische Verbesserungsempfehlungen enthalten sein. Der Verbrauchs-Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Bedarfsausweis

Beauftragung der Sofort-Energieberater: Der Gebäudeeigentümer beauftragt Sofort-Energieberater als qualifizierten Energieberater mit der Erstellung des Bedarfs-Energieausweises.
Datenerhebung vor Ort: Unsere Experten pürfen die Unterlagen und führen gegebenenfalls eine Vor-Ort-Begehung durch, um alle relevanten Daten zu erfassen. Dies umfasst Angaben zur Gebäudestruktur, Fenstern, Heizung, Lüftung und Warmwasser.
Berechnung des Energiebedarfs: Basierend auf den erfassten Daten berechnen die Sofort-Energieberater den Energiebedarf des Gebäudes, inklusive Primärenergiebedarf.
Einstufung und Empfehlungen: Das Gebäude erhält eine Energieeffizienzklasse. Der Energieberater gibt oft Empfehlungen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, um die Effizienz zu steigern.
Ausstellung des Energieausweises: Der Bedarfs-Energieausweis wird ausgestellt, inklusive berechneter Werte, Energieeffizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen. Daten werden ans DIBt übermittelt und der Ausweis erhält eine individuelle Registriernummer. Er ist zehn Jahre gültig.
Vorlage- und Aushangpflicht: Beim Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis potenziellen Interessenten unaufgefordert gezeigt werden. Bei bestimmten öffentlich genutzten Gebäuden kann auch eine Aushangpflicht bestehen.

Checkliste für Energieausweise

Wir stehen an Ihrer Seite

Sollten Ihre Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan und der Ausstellung von Energeiausweisen noch nicht geklärt sein, dann stehen wir Ihnen gern zur Seite. Schreiben Sie eine E-Mail an info@sofort-energieberater.de und unsere Experten werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Auch bei Sonderanfragen freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme, um Ihr Anliegen direkt mit Ihnen besprechen zu können.